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RümpelFuchs – Fachgerechte Entrümpelung Wien & NÖ

Was eine Räumung kostet

Jede Räumung ist anders, deshalb gibt es keinen Katalogpreis. Was es gibt: eine kostenlose Besichtigung, danach ein Pauschalpreis, der hält — und Richtwerte, damit Sie vorher wissen, in welcher Größenordnung Sie sich bewegen.

Hand tippt auf einem Taschenrechner neben Unterlagen und einem Laptop

Richtpreise zur Orientierung

Richtpreise nach Objektgröße und Menge des Hausrats
Objektwenig Hausratviel Hausrat
Keller & Dachbodenab € 290,–ab € 490,–
Wohnung bis 50 m²ab € 490,–ab € 990,–
Wohnung bis 100 m²ab € 790,–ab € 1 290,–
Haus bis 150 m²ab € 1 490,–ab € 2 190,–

Verwertbare Gegenstände rechnen wir gegen — das senkt Ihren Preis.

Richtwert, Fixpreis nach kostenloser Besichtigung.

Was den Preis bewegt

Fünf Dinge entscheiden darüber, wo Sie innerhalb der Spanne landen. Vier davon treiben den Preis, eines senkt ihn.

  • MengeWie viel tatsächlich hinausgetragen wird. Eine volle Wohnung braucht mehr Fahrten als eine leergeräumte.
  • Stockwerk und LiftVierter Stock ohne Lift über eine enge Gründerzeit-Stiege kostet mehr Zeit als Erdgeschoß mit Zufahrt.
  • Zugang und ParkmöglichkeitWie nah das Fahrzeug herankommt. In der Innenstadt oder in Fußgängerzonen braucht es oft eine Halteverbotszone.
  • SondergutTresore, Klaviere, Öltanks oder Bauschutt werden gesondert gerechnet.
  • WertanrechnungWas sich verwerten lässt, ziehen wir ab. Das ist der einzige Faktor, der den Preis senkt.Zum Ankauf
Wertanrechnung

Der einzige Posten, der den Preis senkt

Die meisten Räumungsfirmen fahren alles weg und berechnen den Aufwand. Wir sehen uns vorher an, was noch Wert hat. Gemälde, Uhren, Münzen, Briefmarken, Porzellan, alte Möbel: Was wir übernehmen, bewerten wir und ziehen den Betrag vom Räumungspreis ab.

Sie müssen nichts sortieren und nichts einschätzen. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, was in die Anrechnung geht und mit welchem Betrag. Wenn Sie lieber vorab wissen wollen, woran Sie sind, schicken Sie uns ein paar Fotos — das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Ein Beispiel, wie es läuft

  1. 1Wir besichtigen die Wohnung und nennen einen Pauschalpreis für die Räumung.
  2. 2Im selben Termin sehen wir uns an, was verwertbar ist, und nennen einen Ankaufsbetrag.
  3. 3Beides steht im Angebot. Was Sie zahlen, ist die Differenz.

Sie können den Ankauf auch getrennt abwickeln, wenn Sie das lieber möchten.

Kostenlose Besichtigung anfragen

Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag – und wenn Sie Fotos mitschicken, oft schon mit einer ersten Einschätzung.

Fotos (optional, beschleunigt die Einschätzung)

Je bis 10 MB. Große Bilder werden vor dem Hochladen automatisch verkleinert.

Kostenlos und unverbindlich. Wir antworten per E-Mail; eine Telefonnummer beschleunigt die Rückmeldung, ist aber nicht nötig.

Häufige Fragen

Warum nennen Sie keine Festpreise auf der Website?

Weil jede Räumung anders ist. Zwei gleich große Wohnungen unterscheiden sich um ein Vielfaches, wenn eine davon im vierten Stock ohne Lift liegt und die andere ebenerdig mit Zufahrt. Die Richtwerte oben geben die Größenordnung, der verbindliche Preis steht nach der Besichtigung.

Was kostet die Besichtigung?

Nichts. Wir kommen vorbei, sehen uns an, worum es geht, und Sie bekommen ein Pauschalangebot. Ob Sie es annehmen, entscheiden Sie danach in Ruhe. Es entsteht keine Verpflichtung.

Kann der Preis nachträglich steigen?

Nein. Was wir nach der Besichtigung anbieten, ist ein Pauschalpreis. Anders wäre es nur, wenn sich der Auftrag nachträglich ändert – etwa wenn ein zusätzlicher Kellerabteil dazukommt, den wir nicht gesehen haben. Das besprechen wir vorher, nicht auf der Rechnung.

Wie funktioniert die Wertanrechnung?

Wir sehen uns bei der Besichtigung an, was sich verwerten lässt: Möbel, Gemälde, Uhren, Münzen, Schmuck, Sammlungen. Was wir übernehmen, bewerten wir und ziehen den Betrag vom Räumungspreis ab. In manchen Fällen deckt der Wert einen erheblichen Teil der Kosten.

Zahle ich extra für Stockwerk oder fehlenden Lift?

Das fließt in den Pauschalpreis ein, kommt aber nicht als Posten obendrauf. Genau deshalb sehen wir uns das Objekt vorher an – aus der Ferne lässt sich nicht beurteilen, ob die Stiege für einen Schrank breit genug ist.

Brauchen Sie eine Halteverbotszone?

In vielen Wiener Bezirken ja, besonders in dicht verbauten Gründerzeitvierteln und in Fußgängerzonen. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, ob eine nötig ist, und kümmern uns auf Wunsch um die Beantragung.

Gibt es eine Rechnung für die Hausverwaltung?

Ja. Sie bekommen eine ordentliche Rechnung, die Sie bei der Hausverwaltung, beim Notar oder beim Verlassenschaftsgericht vorlegen können.

Lieber gleich einen Termin?

Die Besichtigung ist kostenlos. Danach wissen Sie, was es kostet – Richtwerte von 06/2024 müssen dann niemanden mehr beschäftigen.

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