Delogierungsräumung in Wien und Niederösterreich
Eine gerichtlich angeordnete Räumung folgt eigenen Regeln. Wir führen sie nach Vorgabe des Vollstreckungsorgans durch, dokumentieren, was verwahrt wird, und übergeben die Wohnung besenrein.
Besichtigung kostenlos · Wien und Niederösterreich

Was eine Delogierungsräumung von anderen unterscheidet
Bei allen anderen Aufträgen entscheidet die auftraggebende Person, was mit ihren Sachen geschieht. Hier nicht. Eine Delogierung ist eine gerichtlich angeordnete Räumung, und was mit dem Inventar zu geschehen hat, ergibt sich aus dem Verfahren – nicht aus dem Ermessen der Räumungsfirma.
Deshalb ist unsere Rolle hier eine andere: Wir führen aus, dokumentieren und halten uns an die Vorgaben des Vollstreckungsorgans. Wir beraten nicht darüber, ob geräumt werden darf, und wir übernehmen keine Räumung gegen den Willen einer bewohnenden Person ohne die entsprechende Grundlage.
Wer beauftragt
In der Regel die betreibende Partei: Hausverwaltung, Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer, Gemeinde- oder Genossenschaftsverwaltung. Für die Anfrage brauchen wir:
- die Adresse und den Wohnungsbestand
- den Räumungstermin
- die Angabe, welches Vollstreckungsorgan zuständig ist
- ob und wie lange verwahrt werden soll
- ob eine Reinigung nach der Räumung gewünscht ist
Je früher diese Angaben vorliegen, desto besser lässt sich planen. Delogierungstermine sind selten verschiebbar.
Am Räumungstag
Wir sind zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort und beginnen, wenn das Vollstreckungsorgan die Räumung freigibt. Was wir mitnehmen und was verwahrt wird, richtet sich nach dessen Anweisung.
Wir halten fest, was geräumt wird, und fotografieren die Räume vor und nach der Räumung. Diese Dokumentation bekommen Sie mit der Rechnung – sie ist im Streitfall die einzige Grundlage, auf die man sich später noch berufen kann.
Das Team arbeitet ruhig und ohne Kommentar. Eine Delogierung ist für alle Beteiligten unangenehm, und niemand wird dadurch besser, dass jemand etwas dazu sagt.
Verwahrung
Je nach Anordnung ist ein Teil des Inventars zu verwahren, damit die betroffene Person es abholen kann. Wir können die Einlagerung organisieren; Dauer und Umfang gehören ins Angebot, bevor geräumt wird, weil beides den Preis bestimmt.
Was nicht zu verwahren ist, wird geräumt. Verwertbares rechnen wir gegen, soweit die Anordnung das zulässt.
Zustand der Wohnung
Nach einer Delogierung ist die Wohnung häufig in einem Zustand, der über das übliche Maß hinausgeht. Das ist keine Wertung, sondern eine Planungsfrage: Grundreinigung, Geruchsbeseitigung, gelegentlich eine Desinfektion oder der Rückbau von Bodenbelägen.
Wir sehen uns das bei der Besichtigung an – oder, wenn ein Zutritt vorher nicht möglich ist, anhand Ihrer Angaben. Im zweiten Fall arbeiten wir mit einer Bandbreite und rechnen nach tatsächlichem Aufwand ab; das sagen wir dann vorher so.
Besichtigung, wenn kein Zutritt möglich ist
Das ist der Normalfall bei Delogierungen: Vor dem Termin kommt niemand hinein. Dann brauchen wir von Ihnen so viele Angaben wie möglich – Wohnungsgröße, Anzahl der Räume, Stockwerk, Lift, bekannter Zustand, Hinweise aus früheren Begehungen.
Auf dieser Basis nennen wir eine Bandbreite statt eines Pauschalpreises. Am Termin selbst sehen wir die tatsächliche Menge und halten uns an das, was wir genannt haben. Was wir nicht tun: am Räumungstag einen neuen Preis aufrufen, wenn mehr da ist als erwartet.
Rechnung
Sie bekommen eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und getrennten Positionen für Räumung, Verwahrung und Reinigung. Sie eignet sich für die Buchhaltung ebenso wie zur Vorlage im Verfahren.
Wie wir vorgehen
- Anfrage mit AktenzeichenWir brauchen den Termin, die Adresse und wer die Räumung angeordnet hat.
- Besichtigung oder EinschätzungWo möglich vor Ort, sonst anhand der Angaben der auftraggebenden Stelle.
- AngebotRäumung, allfällige Verwahrung und Reinigung getrennt ausgewiesen.
- Durchführung am TerminVor Ort nach Vorgabe des Vollstreckungsorgans, danach besenreine Übergabe.
Was es ungefähr kostet
| Objekt | wenig Hausrat | viel Hausrat |
|---|---|---|
| Keller & Dachboden | ab € 290,– | ab € 490,– |
| Wohnung bis 50 m² | ab € 490,– | ab € 990,– |
| Wohnung bis 100 m² | ab € 790,– | ab € 1 290,– |
| Haus bis 150 m² | ab € 1 490,– | ab € 2 190,– |
Verwertbare Gegenstände rechnen wir gegen — das senkt Ihren Preis.
Richtwert, Fixpreis nach kostenloser Besichtigung.
Wertanrechnung
Auch hier wird Verwertbares gegengerechnet. Wie damit zu verfahren ist, richtet sich allerdings nach der gerichtlichen Anordnung, nicht nach unserem Ermessen.
Was wir ankaufenHäufige Fragen
Wer kann eine Delogierungsräumung beauftragen?
In der Regel die betreibende Partei – Hausverwaltung, Vermieterin oder Vermieter – im Rahmen des gerichtlichen Räumungsverfahrens, oder eine von ihr beauftragte Stelle. Die Durchführung selbst richtet sich nach den Anweisungen des Vollstreckungsorgans. Ohne diese Grundlage führen wir keine Räumung gegen den Willen der bewohnenden Person durch.
Was geschieht mit den Sachen der bewohnenden Person?
Das gibt das Gericht vor. Je nach Anordnung wird eingelagert, übergeben oder verwertet. Wir setzen um, was angeordnet ist, und dokumentieren es – wir entscheiden nicht selbst darüber.
Können Sie einlagern?
Wir können die Verwahrung organisieren, wenn das angeordnet ist. Sagen Sie bei der Anfrage, ob und für wie lange eingelagert werden soll, damit es im Angebot steht.
Bekommen wir eine Dokumentation?
Ja. Wir halten fest, was geräumt und was verwahrt wurde, und übergeben Ihnen eine Aufstellung samt Fotos der geräumten Räume. Dazu eine ordentliche Rechnung für die Buchhaltung oder zur Vorlage im Verfahren.
Was ist, wenn die Wohnung in schlechtem Zustand ist?
Das kommt vor. Grundreinigung, Geruchsbeseitigung und bei Bedarf Desinfektion lassen sich dazustellen. Wir sehen uns bei der Besichtigung an, was nötig ist, und nennen den Preis vorab.
Wie kurzfristig können Sie?
Delogierungstermine stehen meist mit Vorlauf fest, und danach richten wir uns. Sagen Sie uns den Termin, sobald er feststeht – dann halten wir das Fahrzeug und die Leute frei.
Kostenlose Besichtigung anfragen
Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag zurück.
Wir sagen Ihnen den Preis, bevor wir anfangen.
Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Danach steht ein Pauschalpreis, der hält.